Bundesarbeitsgericht: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
Der Betriebsrat kann ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitsgeber eine Facebook-Seite einrichtet.
[mehr]Welche Auswirkungen hat das Verlangen des Betriebsrates einen Mitarbeiter zu entlassen?
[mehr]Der Betriebsrat kann ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitsgeber eine Facebook-Seite einrichtet.
[mehr]Ruht ein Gerichtsverfahren und der Betriebsrat wechselt währenddessen seinen Rechtsanwalt, müssen die Rechtsanwaltkosten des neuen Anwalts nicht durch den Arbeitgeber erstattet werden.
[mehr]Der Betriebsrat hat keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Einrichtung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses.
[mehr]Gerät einen Arbeitnehmer in U-Haft, so muss er den Arbeitgeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Bei Verletzung droht aber keine fristlose Kündigung.
[mehr]Der Arbeitgeber muss die Kosten eines Rechtsanwalts für aussichtslose Verfahren des Betriebsrates nicht übernehmen.
[mehr]Verlangt ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung “Deutsch als Muttersprache”, so ist dies ein Verstoss gegen das Benachteiligungsverbot. Der Bewerber hat einen Anspruch auf Entschädigung.
[mehr]Der Arbeitgeber hat gegen den Betriebsrat keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen.
[mehr]Wer seinen Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen möchte, hat das Recht seinen eigenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und darf deswegen nicht gekündigt werden.
[mehr]Das Nachweisgesetz führt ein äußerst unauffälliges Dasein. Ob es an der Kürze des Gesetzes – es hat nur fünf Paragraphen – oder an der seltenen praktischen Relevanz hängt, sei dahingestellt.
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