Ratgeber
OLG Stuttgart: keine Härtefallscheidung ohne Entscheidung über den Versorgungsausgleich
Eine “Härtefall-Scheidung” ohne Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ein Abtrennung des Versorgungsausgleiches und damit eine vorzeitige Scheidung kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.
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