Ratgeber
Wer Fußball schaut, kann abgemahnt werden
Abmahnung bei Anschauen eines Fußballspiels: Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln ist ein Arbeitgeber berechtigt einen Arbeitnehmer abzumahnen, wenn der Arbeitnehmer ca. 30 Sekunden bis maximal 2 Minuten ein Fußballspiel auf einen dienstlichen Computerbildschirm angesehen hat.
[mehr]Bundesarbeitsgericht: Grenzen des Weisungsrechts eines Arbeitgebers
Ein Arbeitnehmer ist nicht an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt. Sanktionen können von Seiten des Arbeitgebers an die Nichtbefolgung einer solchen unbilligen Weisung nicht geknüpft werden.
[mehr]11 Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Was müssen Sie beachten?
[mehr]LAG Rheinland-Pfalz: Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit zulässig
Arbeitnehmer die ständig unpünktlich zur Arbeit kommen, können gekündigt werden. Nach vorherigen Abmahnungen ist auf jeden Fall eine ordentliche Kündigung möglich.
[mehr]LAG Sachsen-Anhalt: keine Kündigung wegen verspäteter Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Verletzt ein Arbeitnehmer die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kann der Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden. In der Regel ist vor einer solchen Kündigung eine Abmahnung notwendig.
[mehr]LAG Hamm: Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit
Kommt ein Arbeitnehmer wiederholt und trotz Abmahnung unpünktlich zur Arbeit und teilt er sein Zuspät-Kommen auch nicht unverzüglich mit, so kann dies eine Kündigung rechtfertigen.
[mehr]LAG Hessen: vorsätzliche Betrug über Arbeitszeiten rechtfertigt fristlose Kündigung
Wer vorsätzlich seine Arbeitszeiten falsch dokumentiert, kann fristlos gekündigt werden. Eine Abmahnung ist hierfür nicht notwendig.
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