Ratgeber
OLG Stuttgart: Entscheidungsbefugnis in religiösen Fragen
Bei der Frage, wer die Entscheidungsbefugnis in religiösen Fragen (z.B. Taufe, Kommunion) übertragen erhält ist das Kindeswohl und der Kindeswille – auch eines jüngeren Kindes – zu berücksichtigen.
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