BGH: Einschränkung der Vermögenssorge umfasst auch die Erbausschlagung
Ordnet ein Erblasser an, dass die Eltern das Vermögen im Todesfalle nicht verwalten sollen, so kann die Ausschlagung der Erbschaft nicht durch die Eltern erklärt werden.
[mehr]Ordnet ein Erblasser an, dass die Eltern das Vermögen im Todesfalle nicht verwalten sollen, so kann die Ausschlagung der Erbschaft nicht durch die Eltern erklärt werden.
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