Ratgeber
BAG: das schriftliche Verlangen Elternzeit nehmen zu wollen, hat strenge Schriftform
Möchte ein Arbeitnehmer Elternzeit beanspruchen, so muss dies schriftlich erfolgen und durch den Arbeitnehmer eigenhändig unterzeichnet werden.
[mehr]Möchte ein Arbeitnehmer Elternzeit beanspruchen, so muss dies schriftlich erfolgen und durch den Arbeitnehmer eigenhändig unterzeichnet werden.
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