Umgang in den Sommerferien: Regeln Sie den Ferienumgang!
Bald sind die Sommerferien. Regeln Sie daher das Umgangsrecht in den Ferien (Ferienumgang) Denken Sie daran, die Besuchsregelung frühzeitig zu klären.
[mehr]Internationale Zuständigkeit: Deutsche Gericht sind auch dann für einen Scheidungsantrag zuständig, wenn der Antragsteller eine abgelehnte Asylbewerberin ist.
[mehr]Jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht den Umgang mit seinen Kinder wahrzunehmen. Streitigkeiten über den Umgang wirken sich auch auf die Kinder aus. Der Sorgerechtsentzug für einen Elternteil (oder beide Elternteile) ist der schwerstmögliche Eingriff in das Elternrecht.
[mehr]Der Rückzahlungsanspruch des Scheinvaters gegen den biologischen Vater kann reduziert werden, wenn das Kind und der Scheinvater zusammengelebt haben.
[mehr]Verlangt der Betriebsrat grundsätzlich die interne Ausschreibung einer Stelle, so muss der Arbeitgeber diesem Verlangen immer nachkommen.
[mehr]Verdachtskündigung: Ein Pförtner einer Polizeistation kann fristlos gekündigt werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht, dass ein 100 € Schein von dem Pförtner unterschlagen wurde
[mehr]Verbreitet eine Arbeitnehmerin mittels “WhatsApp” die unzutreffende Behauptung, ein Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden, so kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg am 14.03.2017 (Az.: 17 Sa 52/18) entschieden.
[mehr]Verbleibt ein Ehegatte in der Ehewohnung, so kann der andere keine Nutzungsentschädigung fordern, wenn die Wohnung den Schwiegereltern gehört.
[mehr]Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgründe ist unzulässig, wenn schon einmal ein Arbeitsvertrag geschlossen worden. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bereits 8 Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
[mehr]Umgang: Ausschluss von Übernachtungen bedarf einer besonderer Rechtfertigung. Das Alter des Kindes ist kein Kriterium für den Ausschluss von Übernachtungen.
[mehr]Bald sind die Sommerferien. Regeln Sie daher das Umgangsrecht in den Ferien (Ferienumgang) Denken Sie daran, die Besuchsregelung frühzeitig zu klären.
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