Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Ratgeber: , Ehevertrag

KG Berlin: Ausschluß des Versorgungsausgleichs kann sittenwidrig sein – Keine Heilung der Sittenwidrigkeit durch bestätigenden Ehevertrag

Ist ein Ehevertrag sittenwidrig, kann dies nicht dadurch geheilt werden, wenn man später den alten Ehevertrag in einem neuen Ehevertrag “bestätigt”.

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BGH: Regeln für Inhaltskontrolle von Eheverträgen gilt auch zu Gunsten des Unterhaltsberechtigt

Eine Unterhaltsvereinbarung ist sittenwidrig, wenn die Ehegatten eine eine Regelung treffen, die Zulasten der Sozialhilfeträger geht, weil der Unterhaltspflichtige später auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sein wird.

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BGH: Ausschluß des Versorgungsausgleich und des Zugewinnausgleichs in einem Ehevertrag kann zur vollständigen Nichtigkeit des Vertrages führen

Der BGH hat entschieden, daß ein Ehevertrag unwirksam sein kann, wenn die Gesamtwürdigung eine eindeutige Benachteiligung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schwangeren Ehefrau ergebe.

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BGH: Ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich nicht unwirksam

Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte – entsprechend den gemeinsamen Vorstellungen der Ehegatten bei Vertragsschluss – in der Ehe einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Versorgungsvermögen erworben hat. Damit hat der BGH wiederum seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträge konkretisiert.

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BGH: Ehevertrag über Verzicht des Ehenamens nach Scheidung

ine vertragliche Vereinbarung über den Verzicht des Ehenames und der Annahme des Geburtsnamens ist nicht generell sittenwidrig; auch die lange Ehedauer und das Interesse an der Namensgleichheit mit den Kindern aus der Ehe stehen dem Verlangen auf Einhaltung der Vereinbarung ändern nichts daran.

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Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt, die vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wurden, sind formbedürftig

Seit der Unterhaltsreform müssen die Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt notariell beurkundet werden, wenn sie vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen worden sind. §1585c BGB bestimmt dies.

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