Allen Schulanfängern wünsche ich einen guten Schulstart!
Heute beginnt die Schulzeit für die Kinder der Jahrgänge 2008. Allen Schulanfängern oder ” i-Dötzchen” wie man im Rheinland sagt, wünsche ich einen tollen Schulstart.
[mehr]Wir wünschen Ihnen einen schönen Zweiten Advent!
[mehr]Eine schönen 1. Advent und einen fröhlichen Beginn der Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen die
Rechtsanwaltskanzlei Klaus Wille
Heute beginnt die Schulzeit für die Kinder der Jahrgänge 2008. Allen Schulanfängern oder ” i-Dötzchen” wie man im Rheinland sagt, wünsche ich einen tollen Schulstart.
[mehr]Besteht ein Erbvertrag, so ist dieser unwirksam, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt hat.
[mehr]Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich unterliegen einem Formzwang und müssen entweder notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden.
[mehr]Wird eine Abfindung, die sich aufgrund der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ergibt, nicht zum Ausgleich eines weggefallenen Arbeitsentgeltes benötigt, so ist sie als Vermögensbestandteil innerhalb des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
[mehr]Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten nach der Scheidung rechtfertigt in der Regel keinen Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
[mehr]Wer vor Zustellung des Scheidungsantrages einen Lottogewinn erhält, muss diesen beim Zugewinn berücksichtigen, wenn der Gewinn bei Zustellung des Scheidungsantrages noch vorhanden ist.
[mehr]Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Ermessung des sogenannten Altersvorsorgevermögens im Rahmen des Elternunterhaltes grundsätzlich unberücksichtigt.
[mehr]All unseren Mandanten, Kollegen, Mitarbeitern, Freunden und Verwandten wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest. Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwältin Melanie Haas Breite Str. 147 – 151 50667 Köln Telefon: 0221/2724745 Telefax: 0221/2724747 www.anwalt-wille.de
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