Onlinescheidungsantrag Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Hier können Sie die Daten für den Scheidungsantrag online eingeben!

    Persönlichen Angaben

    1. Bitte tragen Sie hier zunächst Ihre Angaben ein

    Alle Felder die mit Sternchen (*) versehen sind, müssen ausgefüllt werden.

    1. HerrFrau

    2. JaNein

    3. Ja (dann sind SIE Antragsteller/in)Nein

    4. JaNeinIch weiß es nicht

     

    2. Angaben Ihres Ehemannes/ Ihrer Ehefrau

    1. HerrFrau

     

    3. Trennungszeitpunkt

    Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn Sie mindestens ein Jahr von Ihrem Mann/ Ihrer Frau getrennt leben. Oft verläßt einer der Ehepartner die Ehewohnung.

    1. IchEhepartnerNiemandBeide

     

    4. Kinder

    Bitte geben Sie hier an, ob und wenn ja, wieviele Kinder aus der gemeinsamen Ehe hervorgegangen sind. Bitte denken Sie daran, daß Kinder meist schon unter der Trennung und Scheidung alleine leiden.

    1. JaNein

    2. JaNeinBeides

    3. Ja, gerne!Nein

     

    5. Scheidungsfolgen

    Häufig müssen neben der eigentlichen Scheidung weitere Themen geregelt werden. Es ist dabei - außer dem Versorgungsausgleich - nicht zwingend gerichtlich tätig zu werden. Viele Fragen können Sie auch auf außergerichtlichem Wege klären. Hierzu raten wir auf jeden Fall zu einem persönlichen Gespräch. So müssen z.B. beim Unterhalt oder der Vermögensauseinandersetzung einzelne Aspekte (z.B. gemeinsame Schulden) berücksichtigt werden, die wir in einer Besprechung erörtern und abklären sollten. Im Folgenden geben wir Ihnen die Möglichkeit uns dazu die notwendigen Angaben zu machen.

     

    6. Sonstige Angaben

     

    7. Vollmacht

    Für einen Scheidungsantrag benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen. Wir bitten Sie aus dem Download- Bereich eine Vollmacht herunterzulanden oder wir schicken Ihnen eine Vollmacht per E-Mail, die Sie dann ausdrucken können. Die Vollmacht muß von Ihnen unterschrieben und an uns zurückgesandt werden. Eine Vollmacht finden Sie hier.

    Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Klaus Wille, Breite Str. 147 - 151, 50667 Köln Vollmacht, beim Familiengericht einen Scheidungsantrag einzureichen. Die Vollmacht erstreckt sich auf die Antragstellung und die Prozeßführung sowie Abgabe und Entgegennahme von Zustellungen. Ich werde die Vollmacht im Original noch nachreichen.

    Widerrufsbelehrung: Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung den mir erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an: Rechtsanwalt Klaus Wille, Breite Str. 147 - 151, 50667 Köln oder per Fax: 0221/2724747 sowie per E-Mail (anwalt@anwalt-wille.de).