Hier können Sie die Daten für den Scheidungsantrag online eingeben! Persönlichen Angaben 1. Bitte tragen Sie hier zunächst Ihre Angaben ein Alle Felder die mit Sternchen (*) versehen sind, müssen ausgefüllt werden. Anrede: *HerrFrau Ihr Nachname: * Ihr Vorname: * Ihre Staatsangehörigkeit: * Ihre Anschrift: * Postleitzahl: * Ihr Wohnort: * Ihre eMail-Adresse: * Ihre Telefonnummer: * Ihre Faxnummer: Ihr Geburtsdatum: Ihr Beruf: Hat jemand schon einen Scheidungsantrag eingereicht?JaNein Wollen Sie den Scheidungsantrag stellen? *Ja (dann sind SIE Antragsteller/in)Nein Wird Ihr Eheparter der Scheidung zustimmen?JaNeinIch weiß es nicht Wann haben Sie geheiratet? Wo haben Sie geheiratet? Nummer im Heiratsregister: 2. Angaben Ihres Ehemannes/ Ihrer Ehefrau Anrede Ihres Ehepartners: *HerrFrau Nachname: * Vorname: * Staatsangehörigkeit: * Anschrift: * Postleitzahl: * Wohnort: * Geburtsdatum des Partners: 3. Trennungszeitpunkt Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn Sie mindestens ein Jahr von Ihrem Mann/ Ihrer Frau getrennt leben. Oft verläßt einer der Ehepartner die Ehewohnung. Trennungszeitpunkt (Tag/Monat/Jahr): Hat jemand die Ehewohnung verlassen?IchEhepartnerNiemandBeide 4. Kinder Bitte geben Sie hier an, ob und wenn ja, wieviele Kinder aus der gemeinsamen Ehe hervorgegangen sind. Bitte denken Sie daran, daß Kinder meist schon unter der Trennung und Scheidung alleine leiden. Gibt es gemeinsame Kinder? *JaNein Wenn es gemeinsame Kinder gibt - Sind die Kinder minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre alt)?JaNeinBeides Name und Geburtsdatum der Kinder/ des Kindes Wird für die Kinder Unterhalt gezahlt?– Bitte auswählen –JaNeinDer Unterhalt muss noch berechnet werden. Wo leben die Kinder?– Bitte auswählen –Bei mir.Bei meinem Eheparnter.Die Kinder leben sowohl bei mir als auch bei meinem Ehepartner.Bei keinem von beiden.Wir haben die Kinder aufgeteilt. Wenn Kindesunterhalt gezahlt wird: wieviel? Wenn bisher kein Unterhalt gezahlt wird. Sollen wir den Unterhalt für Sie berechnen?Ja, gerne!Nein 5. Scheidungsfolgen Häufig müssen neben der eigentlichen Scheidung weitere Themen geregelt werden. Es ist dabei - außer dem Versorgungsausgleich - nicht zwingend gerichtlich tätig zu werden. Viele Fragen können Sie auch auf außergerichtlichem Wege klären. Hierzu raten wir auf jeden Fall zu einem persönlichen Gespräch. So müssen z.B. beim Unterhalt oder der Vermögensauseinandersetzung einzelne Aspekte (z.B. gemeinsame Schulden) berücksichtigt werden, die wir in einer Besprechung erörtern und abklären sollten. Im Folgenden geben wir Ihnen die Möglichkeit uns dazu die notwendigen Angaben zu machen. Gibt es einen Ehevertrag oder eine notarielle Vereinbarung über die Ehefolgen, Scheidungsfolgen?– Bitte auswählen –JaNeinIch weiß es nicht mehr. Wenn es eine Vereinbarung gibt: Datum der Vereinbarung, Name und Anschrift des Notars. Muß der Ehegattenunterhalt geregelt werden?– Bitte auswählen –JaNein denn es wird schon Unterhalt gezahlt. Wie hoch ist IHR Einkommen? Wie hoch ist das Einkommen Ihres Partners? Gibt es Schulden? Wenn ja, wieviele? Wenn es Schulden aus der Ehe gibt: wer zahlt die Schulden?– Bitte auswählen –IchMein EhepartnerDies ist noch offen.Wir teilen uns die Schulden Gibt es eine Regelung für das Sorgerecht? Wie sieht sie aus? Gibt es eine Regelung für das Umgangsrecht?– Bitte auswählen –Ja wir haben feste Termine vereinbart.Ja. Wir wollen den Umgang flexibel gestalten.Nein wir müssen den Umgang noch regeln. Wer bleibt in der Ehewohnung?– Bitte auswählen –IchMein EhepartnerKeiner von uns beiden. Gibt es eine Regelung über den Hausrat?– Bitte auswählen –Ja wir konnten uns einigen.Nein wir müssen uns noch einigen.Nein ich brauche hier anwaltliche Hilfe. 6. Sonstige Angaben Folgendes bitte ich noch zu beachten 7. Vollmacht Für einen Scheidungsantrag benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen. Wir bitten Sie aus dem Download- Bereich eine Vollmacht herunterzulanden oder wir schicken Ihnen eine Vollmacht per E-Mail, die Sie dann ausdrucken können. Die Vollmacht muß von Ihnen unterschrieben und an uns zurückgesandt werden. Eine Vollmacht finden Sie hier. Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Klaus Wille, Breite Str. 147 - 151, 50667 Köln Vollmacht, beim Familiengericht einen Scheidungsantrag einzureichen. Die Vollmacht erstreckt sich auf die Antragstellung und die Prozeßführung sowie Abgabe und Entgegennahme von Zustellungen. Ich werde die Vollmacht im Original noch nachreichen. Ja Widerrufsbelehrung: Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung den mir erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an: Rechtsanwalt Klaus Wille, Breite Str. 147 - 151, 50667 Köln oder per Fax: 0221/2724747 sowie per E-Mail (anwalt@anwalt-wille.de). Δ