Kostenposition | Gebührenhöhe in Euro | Faktor | Kosten in Euro |
---|---|---|---|
Gerichtskosten | 89,00 | 2 | 178,00 |
Rechtsanwaltskosten Verfahrensgebühr Terminsgebühr Auslagenpauschale ZwischensummeUmsatzsteuer (19 %)Rechtsanwaltskosten gesamt |
150,00
150,00 |
1,3
1,2 1,0 |
195,00
180,00 20,00 395,0075,05470,05 |
Verfahrensbeistand | 350,00 | 1/2 | 175,00 |
Sachverständigengutachen | ca. | 500,00 | |
Kosten gesamt | 1.146,05 | ||
Hier werden die möglichen Kosten einer gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft beschrieben, die in der ersten Instanz vor dem Familiengericht anfallen können:
Die Kosten können sich u.a. aus folgenden Gründen verändern:
1) Der Rechtsanwalt ist außergerichtlich tätig geworden, dann entsteht noch eine Geschäftsgebühr (die teilweise auf die weiteren Kosten des Rechtsanwalt im Gerichtsverfahren angerechnet).
2) Der Rechtsanwalt hat Fahrtkosten
3) Das Gericht legt ausnahmsweise einen anderen Streitwert an (z.B. bei mehreren Kindern)
4) Das Verfahren wird in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht weitergeführt .
5) Die Kosten eines Sachverständigengutachtens sind hier nur geschätzt.
Rechtsanwalt Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
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