Kosten des Sorgerechtsverfahrens Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Kosten des Sorgerechtsverfahrens

In einem Sorgerechtsverfahren fallen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an. Zusätzlich fallen Kosten für einen Verfahrensbeistand an. Gemäß §174 FamFG hat das Familiengericht bei minderjährigen Beteiligten auch einen Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Kindes notwendig ist. Für einen Verfahrensbeistand fallen Kosten von mindestens 350 EUR an. Diese Kosten werden in der Regel zwischen den Parteien geteilt. Sollte in dem Sorgerechtsverfahren ein Gutachten erstellt werden, fallen auch noch Kosten für den Sachverständigen an.

Rechtsanwälte können in den Verfahren 2 Gebühren berechnen, nämlich die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Sollte sich die Eltern einigen fällt eine Einigungsgebühr an. Auf jeden Fall fallen folgende Gebühren an. 

Kosten eines Sorgerechtsverfahrens - Anwalts- und Gerichtskostsen

Wird das Verfahren um das Sorgerecht geführt, beträgt der Gegenstandswert 3.000,00 EUR.
Neben den Rechtsanwaltskosten können hier auch Kosten für Sachverständige und Gutachter entstehen.
GebührenartGebührenhöhe
Gerichtskosten (178 EUR/2)89 EUR
Rechtsanwaltskosten
1,30 Verfahrensgebühr261,30 EUR
1,20 Terminsgebühr241,20 EUR
Auslagenpauschale 20,00 EUR
Zwischensumme522,50 EUR
19% Umsatzsteuer99,28 EUR
Rechtsanwaltskosten gesamt621,78 EUR
Mindestkosten für den Verfahrensbeistand 1/2 x 350,00 EUR175,00 EUR

 

Die Gerichtskosten werden berechnet nach § 45 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). 

Die Rechtsanwaltskosten werden berechnet nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).