Außergerichtliche Kosten im Arbeitsrecht Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Kosten im außergerichtlichen Bereich

Die Gebühren richten sich dem Gegenstandswert.  Wir bieten Ihnen auch Alternive Modelle an, z.B.:

  • ein Stundenhonorar oder
  • ein Pauschalhonorar oder
  • einen Streitwert

Für Unternehmen bieten wir eine monatliche Beratungspauschale an. Bitte rufen Sie uns dazu unter der Telefonnummer: 0221/ 20475318 an, um die Einzelheiten zu besprechen.

Die Kosten in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit werden von uns nach dem Gegenstandswert berechnet, falls wir keine Vergütungsvereinbarung schließen.

1. Für den außergerichtlichen Teil können Sie sich mittels einer Erstberatung einen ersten Überblick verschaffen. Die Erstberatungsgebühr beträgt maximal 190 EUR zzgl. MwSt.  Bei einer weitergehenden Beratung, werden wir mit Ihnen eine Vergütungsverinbarung schließen.

2. Sollte Sie eine außergerichtlich Vertretung wünschen, so rechnen wir nach dem sog. Gegenstandswert gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Was heißt dies?

Für jedes Verfahren wird zunächst ein Wert festgelegt: der sog. Gegenstands– oder Streitwert.  Die Berechnung dieser Werte ist von der jeweiligen Angelegenheit abhängig.

Kündigungsverfahren:
wenn das Arbeitsverhältnis mehr als ein Jahr lief:
Streitwert: Dreimonatsverdienst
wenn  Arbeitsverhältnis zwischen 6 bis12 Monate dauerte:
Streitwert: Zweimonatsverdienst
wenn das Arbeitsverhältnis weniger als 6 Monate dauerte:
Streitwert:  Monatsverdienst.

Abmahnung: ein Monatseinkommen

Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit fällt in der Regel eine sog. Geschäftsgebühr an. Wenn wir Sie in einer Angelegenheit gegenüber Ihrem Arbeitgeber bei einer Kündigung vertreten, so berechnen wir wie folgt:

Streitwert: Monatsgehalt: 1500 X 3 = 4.500 EUR
1,3 Geschäftsgebühr:                354,90 EUR
Auslagen:                                  20,00 EUR
Umsatzsteuer                             71,23 EUR

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so werden wir gerne für Sie die Deckungszusage einholen.