Erster Beratungstermin Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Erster Beratungstermin

1. Fristen prüfen!
Sollten Sie eine Klage, einen Prozeßkostenhilfeantrag, ein Aufforderungsschreiben eines Rechtsanwaltes, einen Bescheid, etc. erhalten, so prüfen Sie bitte sofort, ob Fristen eingehalten werden müssen. In der Regel steht in den Schreiben was Sie bis wann getan haben müssen (z.B.:Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, Einreichung von Unterlagen, Klageerwiderung, Widerspruch oder Einspruch).
Fast immer hat die Fristüberschreitung Konsequenzen.

Wichtig: Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gilt eine 3-Wochenfrist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage, die ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung läuft. Nach Ablauf der Frist, ist die Kündigung in der Regel wirksam.

2. Besprechungstermin vereinbaren!
Wenn Sie mit uns einen Besprechungstermin vereinbaren, geben Sie uns bitte einen Hinweis, falls Sie meinen, daß Fristen laufen. Sie können hier online einen Termin vereinbaren.

Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte alle erforderlichen Schriftstücke und bisherige Korrespondenz  (Klage, Anschreiben eines Rechtsanwaltes, etc) mit.

Wir rechnen – soweit nichts anderes vereinbart wurde – nach dem Wert der Angelegenheit hat.

3. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen!
Wenn für Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden muss, benötigen wir folgende Unterlagen:
– Nachweis über das derzeitige Einkommen (Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate, Arbeitslosengeldbescheid oder Hartz-IV-Bescheid)
– Kopie eines aktuellen Kontoauszuges
– Kopie des Mietvertrages und Nachweis über die Zahlung der Miete
– Nachweise sonstige regelmäßiger Verbindlichkeiten.

Bei der Beratungshilfe ist der Rechtsanwalt zusätzlich berechtigt, einen Betrag in Höhe von 10,00 € zu berechnen.

Einen Überblick über die Prozeßkostenhhilfe erhalten Sie hier.

4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung
Bitte bringen Sie eine Kopie des Versicherungsscheines mit.

5. Unterlagen für Ihre Fälle im Familienrecht (z.B. Scheidung, Unterhalt)
In Familiensachen benötigen wir folgende Unterlagen:
– Kopie der Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch,
– Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate
– Jahresverdienstbescheinigungen
– Aufstellung der  Verbindlichkeiten

6. Unterlagen für Ihre Fälle im Arbeitsrecht
In Arbeitsrechtssachen benötigenwir:
– den schriftlichen Arbeitsvertrag
– letzten drei Gehalbsabrechnungen und
– die Kündigung.

7. Unterlagen für Ihre Fälle im Versicherungsrecht
Hier benötigen wir:
– den Versicherungsschein der jeweiligen Versicherung
– die Korrespondenz mit der Versicherung

Für Rückfragen zu diesem oder anderen Themen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung. Einen Beratungstermin können Sie gerne hier vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
Breite Str. 147 – 151
50667 Köln
Telefon: 0221/20475318
Telefax: 0221/2724747
www.anwalt-wille.de