Eine kurze Ehedauer kann Auswirkungen auf die Scheidung haben. Doch: Eine kurze Ehe bedeutet nicht immer, dass das Scheidungsverfahren auch schneller ist.

Dazu gehört mehr:

⏰ Zunächst versteht jeder etwas anderes unter einer “kurzen Ehe”.

Es gibt Ehefrauen / Ehemänner, die haben schon nach 2 Monaten das Gefühl, dass die Ehe niemals endet… Juristen bemessen den Zeitraum der Ehedauer nicht vom Tag der Trennung an. Daher kann es sogar sein, dass Ehepaare zwar nur wenige Monate zusammenlebten, doch im Ergebnis trotzdem keine kurze Ehedauer vorliegt. Wichtig sind der Tag der Heirat und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.

⌛ Trennungszeit und Ehedauer

Im deutschen Recht müssen Eheleute vor der Scheidung 1 Jahr getrennt gelebt haben. Die Trennungszeit bleibt bei 12 Monaten, auch bei kurzen Ehen. Dies bedeutete: Eine “kurze Ehe” verkürzt nicht die Trennungszeit. Die Ehedauer bleibt gleich.

Ausnahme: sogenannte Härtefallscheidungen. Von diesem Ausnahmefall abgesehen, müssen die Ehepartner 12 Monate getrennt sein.

Dagegen rechtfertigt eine lange Trennungszeit nur selten den Ausschluss des Zugewinns.

? Ehedauer kürzer als 3 Jahre

Dauert eine Ehe kürzer als 3 Jahre, dann kann das Scheidungsverfahren kürzer sein, weil z.B. der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden kann.

? nacheheliche Unterhalt und Ehedauer

Beim nachehelichen Unterhalt kann der Unterhalt bei einer kurzen Ehe wegfallen oder zumindest reduziert werden. Der Bundesgerichtshof hält eine Ehe nicht mehr für kurz, wenn die Ehedauer 3 Jahre überschreitet. Aber hier gelten vielen Ausnahmen und die Entscheidung ist – wie so häufig im Familienrecht – einzelfallabhängig. Spätestens, wenn der Unterhalt ein Thema wird, müssen Sie sich anwaltlich beraten lassen.

? Ansprüche können weiterhin geltend gemacht werden

Eine kurze Ehe hindert niemanden daran, weitere Ansprüche geltend zu machen. Ob diese Ansprüche dann erfolgreich sind, sollten Sie durch einen Anwalt klären lassen. So hat die kurze Ehe Einfluss auf den Zugewinnausgleich. Denn während der Ehe ist der Vermögenszuwachs geringer. Daher spielt der Zugewinnausgleich in einer kurzen Ehe eine geringere Rolle.

? Falls Sie mehr wissen wollen, sprechen mich an.

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Autor: Rechtsanwalt  Klaus Wille

und Fachanwalt für Familienrecht
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