Vaterschaftsanfechtung: Die Frage, wann ein „Mann“ ein Vater ist, kann auch unterschiedliche Weise beurteilt werden. Es gibt verschiedene Arten von Vätern: der rechtliche Vater, der soziale Vater, der biologische Vater, der Scheinvater u.s.w.

Vaterschaftsanfechtung- Was müssen Sie beachten? Wie gehen Sie  vor? Was sind die Rechtsfolgen. 
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Der rechtliche Vater kommt in seine Stellung in unterschiedliche Art und Weise. Dies bestimmt das BGB:

Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder
  2. derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat, oder
  3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde (vgl. § 1592 BGB).

Wie Sie sehen, gibt es also 3 Fälle. Dabei ist also möglich, dass ein Vater entweder schon bei der Geburt Vater wird oder erst später. Wie wir aus den Fällen des Gesetzes auch sehen, ist es nicht notwendig, dass in allen Fällen ein Gentest die Vaterschaft beweist.

Wenn also ein Vater zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war, wird er automatisch als Vater angesehen. Es wird also so getan, als ob er wirklich der biologische Vater ist.

Es kommt dann auch zu der Situation, dass sich –  aus welchen Gründen auch immer – herausstellt, dass der rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ich möchte mich dabei nicht jetzt mit der Frage auseinandersetzen, ob dies immer dann zur Anfechtung führen muss, sondern ich beschäftige mich heute allgemein mit der Vaterschaftsanfechtung.

Sie sollen hier Überblick darüber haben, was die Vaterschaftsanfechtung bedeutet, wie man sie einleiten kann und welche Rechtswirkungen eine Vaterschaftsanfechtung hat.

Wie sieht die gesetzliche Regelung aus?

Gem. § 1600b Abs.1 BGB kann die Vaterschaft binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden.

Die Vaterschaftsanfechtung erfolgt dabei in einem Verfahren vor dem Familiengericht. Dort stellt man einen Antrag darauf, dass das Gericht feststellen soll, dass der bisherige (rechtliche) Vater nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

In der Regel wird daher in solchen Fällen medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt, das die Situation aufklärt.

Wer kann die Vaterschaft anfechten?

  • Der bisherige rechtliche Vater
  • Die Mutter
  • Das Kind
  • und unter engeren Voraussetzungen auch der möglich biologische Vater

Es gibt zudem auch die Möglichkeit, dass der Staat die Vaterschaft anficht. Dies gilt dann, wenn er der Meinung ist, dass eine vorherige Vaterschaftsanerkennung nicht richtig war.

Gibt es für diesen Antrag auf Vaterschaftsanfechtung eine Frist?

Es gibt eine Frist von zwei Jahren, in der die Vaterschaft angefochten werden kann. Die Frist beginnt dabei mit dem Zeitpunkt in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Hiervor gibt es einige Ausnahme. Zwei Ausnahmen stelle ich hier vor:

1. Ausnahme: keine Anfechtung vor der Geburt des Kindes

Die Frist beginnt daher nicht vor der Geburt des Kindes und nicht, bevor die Anerkennung wirksam geworden ist (§ 1600b Abs.2 S.1 BGB). Berechtigt die Vaterschaft anzufechten ist u.a. derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat.

2. Ausnahme bei der Anfechtung durch das Kind selbst:

Möchte das Kind selbst die Vaterschaft anfechten, steht ihm in jedem Fall mit Eintritt der Volljährigkeit ein eigenes Anfechtungsrecht zu. Die Anfechtungsfrist des Kindes beginnt dann frühestens mit der Volljährigkeit.

Welche Folgen hat eine Vaterschaftsanfechtung?

Die Folgen einer Vaterschaftsanfechtung können erheblich sei. Neben den rechtlichen Folgen müssen die Beteiligten immer auch die emotionalen oder psychischen Folgen berücksichtigen. Ich beschränke mich hier auf die rechtlichen Folgen:

Vaterschaftsanfechtung– was müssen Sie beachten?

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Ende der rechtlichen Vaterschaft

Mit Rechtskraft der Vaterschaftsanfechtung endet die Vaterschaft des bisherigen (rechtlichen) Vaters. Bis dahin war er noch zum Unterhalt verpflichtet, er hatte das Sorgerecht und es bestand ein gesetzliches Erbrecht. All dies endet mit der Rechtskraft der Entscheidung.

Wer ist nach der erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung Vater?

Das Kind hat zu diesem Zeit keinen rechtlichen Vater mehr. Es kann sogar soweit kommen, dass er/sie bis auf weiteres keinen Vater hat. Erst wenn ein neuer Mann die Vaterschaft anerkannt hat oder ein Gericht die Vaterschaft geklärt hat, entsteht eine neue Vaterschaft. Es kann daher sein, dass für einen Übergangszeitraum (oder länger) das Kind keinen rechtlichen Vater hat.

Hier hängt es natürlich auch von dem bisherigen Vater ab, ob er den Kontakt und die Beziehung zu dem Kind aufrecht erhält, damit das Kind nicht in ein “emotionales Loch” fällt.

Scheinvater

Jetzt gibt es auch die Fälle, in denen ein Mann verheiratet war und er dachte er sei der (biologische) Vater. Damit wird er auch der rechtliche Vater. Stellt sich jetzt heraus, dass er nicht der Vater ist, dann kann er die Vaterschaft anfechten. Er ist dann der sog. Scheinvater.

Scheinvater-Regress

Viele Männer fühlen sich aufgrund dieser Situation betrogen und haben zum Beispiel sehr viele finanzielle Leistungen für das Kind erbracht. Sie möchten dann den gezahlten Unterhalt zurückfordern. Juristen sprechen dann vom sogenannten Scheinvater-Regress.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der bisherige Vater von dem tatsächlichen biologischen Vater seine finanziellen Leistung an das Kind zurückfordern. Die Einzelheiten sind kompliziert. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

Hier ergeben sich verschiedene komplizierte Fragen:

Was ist zum Beispiel wenn der biologische Vater nicht bekannt ist? Wieviel Unterhalt kann ich zurückfordern? Für welchen Zeitraum kann man den Unterhalt zurückfordern?

Dies sind alles Fragen die man dann in einem persönlichen Beratungsgespräch klären kann.

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Autor: Rechtsanwalt  Klaus Wille

und Fachanwalt für Familienrecht
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