
Das Kindergeld erhöht sich ab dem 01.01.2021. Pro Kind werden 15 Euro mehr gezahlt. Für das erste Kind erhalten Sie jetzt 219 Euro (statt 204 Euro). Hier stellen wir die wichtigsten Fakten zusammen
Kindergeldanspruch
Ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – haben Eltern einen Anspruch auf das Kindergeld.
Tipp: Auch Volljährige Kinder können einen Anspruch haben. So erhalten Eltern für volljähriges Kind das Kindergeld, wenn das Kind zum Beispiel eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.
Folgende Personen können das Kindergeld beanspruchen:
Der Anspruch besteht grundsätzlich für folgende Personen, wobei der Betrag nur einmal ausgezahlt wird:
- die Eltern, d.h. die Mutter und der Vater
- Adoptiveltern
- Stiefeltern, die Kinder des Ehegatten in ihrem Haushalt aufgenommen haben
- Großeltern, die Enkelkinder in ihrem Haushalt aufgenommen haben
Tipp: Auch Pflegeltern können einen Anspruch haben:
Dazu müssen die Kinder zum Haushalt der Pflegeeltern zugehörig sein, es muss ein familienähnliches Bandes zwischen Pflegekind und Pflegeeltern bestanden haben. Zusätzlich darf kein Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den leiblichen Eltern bestehen.
Weitere Voraussetzung für die Auszahlung des Kindergeldes:
Eine weitere Anspruchsvoraussetzung ist auch der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kindes in der Bundesrepublik Deutschland.
schriftlicher Antrag
Das Kindergeld ist schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen (§ 67 EStG). Der Antrag ist bei Familienkasse zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Zuständigkeit für den Antrag).
Zeitpunkt der Auszahlung
Die Familienkasse setzt das Kindergeld fest und zahlt den Betrag monatlich aus. Das Auszahlungsdatum ist unterschiedlich. Die letzte Zahl der Kindergeldnummer (die Endziffer) entscheidet darüber, wann die entsprechenden Beträge überwiesen werden.
Beispiel: Antragsteller, die eine Kindergeldnummer mit der der Endziffer 0 erhalten haben, erhalten die Zahlung am Monatsbeginn. Ein Tag später erhalten die Antragsteller mit der Endziffer 1 das Kindergeld ausgezahlt.
Höhe des Kindergeldes
Das neue Gesetz sieht eine Erhöhung zum 01. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind vor. Daraus folgt: Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind sogar 250 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die Erhöhungen seit 2017.
01.01.2017 bis 31.12.2017 | 01.01.2018 bis 30.6.2019 | 01.07.2019 | ab dem 01.01.2021 | |
---|---|---|---|---|
Erstes Kind | 192 Euro | 194 Euro | 204 Euro | 219 Euro |
Zweites Kind | 192 Euro | 194 Euro | 204 Euro | 219 Euro |
Drittes Kind | 198 Euro | 200 Euro | 210 Euro | 225 Euro |
ab dem Vierten Kind - pro Kind | 223 Euro | 225 Euro | 235 Euro | 250 Euro |
Anrechnung auf den Kindesunterhalt
Die Höhe des Kindergeldes hat auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. Bei minderjährigen Kindern richtet sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Von dem Unterhaltsbedarf aus der Düsseldorfer Tabelle ist jeweils das Kindergeld abzuziehen.
- Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte abgezogen;
- bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld vollständig abgezogen.
Mehr zum Antrag erfahren Sie auch über die Seite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer
Mehr zum Kindesunterhalt ab dem 01.01.2021 finden Sie hier:
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Autor: Rechtsanwalt Klaus Wille
und Fachanwalt für Familienrecht
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