Internetscheidung und Onlinescheidung

Wer im Internet aus Anlass einer Trennung oder Scheidung recherchiert, der stößt immer wieder auf den Begriff Onlinescheidungen, Internetscheidung oder Scheidung per Mausklick. Einige Portale haben sich sogar darauf spezialisiert. Ich möchte heute mit Ihnen kurz klären, was es mit dem Begriff auf sich hat und was wir für Sie tun können.

Zunächst: ich bin gerne online unterwegs. In vielen Fällen ist es praktisch: ich bestelle, online, ich kaufen online ein, ich lasse mir im Berufsleben Unterlagen online schicken oder ich informiere mich.

Ich berate auch gerne Online. So können Sie sich gerne auch jetzt mit mir in Verbindung setzen.

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Doch es ist etwas anderes, wenn ich mich scheiden lasse. Scheidungen sind höchstpersönlich.

Im Internet kursieren Behauptungen, OnlineScheidungen oder Scheidungen per Mausklick seien einfacher, besser, günstiger.

Ich werde daher 7 Behauptungen besprechen:

Erste Behauptung: Scheidung ist per Mausklick möglich

Es ist ein Irrglaube, daß Scheidungen online durchgeführt werden. “Onlinescheidungen” existieren nicht. Der Begriff “Onlinescheidung” oder “Internetscheidung” allein ist irreführend. Bei einer Scheidung müssen die Anträge immer an das Familiengericht gestellt werden. Im Scheidungsverfahren gilt Anwaltszwang, d.h. es ist für die Einreichung des Scheidungsantrages die Vertretung durch mindestens einen Rechtsanwalt notwendig. Außerdem müssen im Scheidungstermin die Parteien immer persönlich angehört werden.

Zweite Behauptung: Internetscheidungen sind billiger!

Diese Aussage ist falsch. Rechtsanwälte berechnen die Gebühren nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es entstehen immer zwei Gebühren:
Die Verhandlungsgebühr und die Terminsgebühr. Weitere Gebühren entstehen nicht (außer es werden andere Fragen mittels eines Vergleiches geklärt).
Den Gegenstandswert legt das Gericht fest. Nach diesem berechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren. Diese Gebühren können nicht reduziert werden.

Mehr zu den Kosten ein Scheidungen finden Sie hier:

Im übrigen ist der Rechtsanwalt gesetzlich verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren in Gerichtsverfahren zu berechnen.

Dritte Behauptung: Es werden nur die Mindestgebühren berechnet

Einige Seiten versprechen, daß nur die Mindestgebühren berechnet werden. Auch diese Aussage ist zu überprüfen, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt fest, welche Gebühren für das gerichtliche Verfahren gezahlt werden müssen; nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Fazit: Sie zahlen das Gleiche, und zwar egal, ob Sie einen Rechtsanwalt für ein Scheidungsverfahren online beauftragen oder nicht.

Der Nachteil: Auf den meisten Seiten haben Sie keine Möglichkeit, sich ein persönliches Bild von Ihrem Rechtsanwalt zu machen.  Nicht selten verändert sich die Situation in einem Scheidungsverfahren, weil noch Fragen aufkommen oder neue Anträge gestellt werden müssen. So wird aus einer einvernehmlichen Scheidung häufig doch eine streitige Scheidung. Gerade dann ist es wichtig, daß Sie sich Ihren Rechtsanwalt vorher genau ausgesucht haben.

Unser Tipp: Investieren Sie in eine Erstberatung und schauen Sie sich IHREN Rechtsanwalt an.

Vierte Behauptung zur Internetscheidung: Es entstehen keine zusätzliche Kosten!

Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in Köln. Sie beauftrage n- weil ein “Scheidungsportal” Ihnen geringere Gebühren verspricht –  einen Ihnen unbekannten Rechtsanwalt über dieses Portal. Es stellt sich heraus, daß dieser in Hamburg wohnt. Dann muß der Rechtsanwalt entweder von Hamburg nach Köln fahren, um den Scheidungstermin wahrzunehmen oder der Rechtsanwalt muß einen Kollegen vor Ort beauftragen. Wenn Ihr Rechtsanwalt von Hamburg nach Köln fährt, entstehen nochmals Fahrt- und Abwesenheitsgebühren; beauftragt “ihr” Rechtsanwalt einen Kollegen vor Ort, entstehen nochmals zusätzliche Gebühren, weil der Rechtsanwalt vor Ort auch seine eigenen Gebühren berechnen wird.

Fünfte Behauptung: Onlinescheidungen sind schneller!

Hier muss man differenzieren.

Die Unterlagen können natürlich schnell an den Rechtsanwalt online übermittelt werden. Doch dies ist nichts, was besonders für das Familienrecht gilt, sondern dies gilt für alle Verfahren.

Zwar gibt es auch eine Art „Onlinebriefkasten“ für die Rechtsanwälte. Damit können die Rechtsanwälte online die Unterlagen einreichen. Doch damit wird das Verfahren nicht besonders schnell beschleunigt, das alle Unterlagen per Post an alle Verfahrensbeteiligten abgesandt wird.

Die Geschwindigkeit einer Scheidung hängt nicht davon ab, ob Sie persönlich zu einem Rechtsanwalt gehen oder im Internet einen Rechtsanwalt suchen. Sie müssen in der Regel mit 4 – 8 Monaten Verfahrensdauer rechnen. Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger kann sich das Verfahren nochmals verzögern. 

  • Die Dauer des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:
  • – wie schnell Ihr Rechtsanwalt den Antrag bei Gericht einreicht oder
  • – zum Bespiel wie schnell Sie die Unterlagen für den Versorgungsausgleich ausfüllen
  • – wie schnell das Gericht arbeitet;
  • – auch wie schnell der Versorgungsausgleich errechnet wird
  • – oder wie schnell ein Scheidungstermin durch das Gericht bestimmt
  • – wie schnell das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.

Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger kann sich das Verfahren nochmals verzögern, da beispielsweise die Auskünfte über den Versorgungsausgleich auch aus dem Ausland eingeholt werden müssen.


Viele Webseiten verschweigen außerdem eine Besonderheit: 

Wenn die Parteien beide durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, so können sie beide im Scheidungstermin auf die Rechtsmittel gegen das Scheidungsurteil verzichten.

Das Scheidungsurteil wird dann noch am selben Tage rechtskräftig und man könnte theoretisch am nächsten Tage neu heiraten. Die Webseiten, die mit einer schnellen Onlinescheidung werben, wollen gerade, daß man nur einen Rechtsanwalt einsetzt. Dann kann man nicht im Scheidungstermin auf die Rechtskraft verzichten, sondern das Scheidungsurteil wird erst einen Monat nach Zustellung des Scheidungsurteils an beide Parteien rechtskräftig. Da die Urteile nach dem Scheidungstermin erst noch geschrieben und versandt werden müssen, kann es insgesamt nochmals 6-7 Wochen dauern, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.

Sechste Behauptung: Sie brauchen nur einen Rechtsanwalt

Richtig ist, daß für eine Scheidung die antragstellende Partei anwaltlich vertreten sein muß. D.h. es wird mindestens ein Rechtsanwalt benötigt.
Dazu müssen Sie wissen: ein Rechtsanwalt DARF nur eine Partei vertreten. Er darf per Gesetz nicht beide Parteien vertreten – ansonsten ist dies strafbar (sog. Parteiverrat oder Interessenskollision).

Wenn beispielsweise der Ehemann einen Rechtsanwalt hat und einen Antrag bei Gericht stellt, sollten Sie wissen, daß der Rechtsanwalt des Ehemannes NUR diesen vertreten darf und vertreten wird. Er muß und wird daher nur die Interessen seines Mandanten wahrnehmen.

Sie können zwar im Gerichtstermin alleine – ohne Anwalt – auftreten. Sobald Sie aber Fragen haben, dürfen Sie sich nicht an den Rechtsanwalt Ihres Ehegatten wenden! Wenn Sie dies tun, so wird der Anwalt immer nur die Interesssen Ihres Ehegatten beachten und nicht Ihre, egal was er sagt. Der Richter ist aufgrund seiner Stellung zur Neutralität verpflichtet. Sie können ohne Rechtsanwalt im Gerichtsverfahren keine eigenen Anträge bei Gericht stellen; dies geht nur mit einem Rechtsanwalt.

TIPP: Seit der Unterhaltsreform müssen Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt notariell beurkundet werden, wenn sie vor oder während der Scheidung getroffen worden sind. Sollte diese Formvorschrift nicht gewahrt werden, so ist die Vereinbarung unwirksam. Wenn die Parteien in einer Ehesache die Vereinbarung schließen wollen, bedeutet dies auch, daß die beiden Parteien jeweils einen eigenen Rechtsanwalt benötigen. Dies gilt v.a. auch dann, wenn Sie die Unterhaltsvereinbarung im Scheidungstermin protokollieren wollen.

Siebte Behauptung: Der Mandant braucht keinen Termin in der Anwaltskanzlei wahrzunehmen!

Richtig ist, dass Sie eine Onlineberatung oder eine telefonische Beratung durchführen können. Wir bieten Ihnen dies auch an.

Sie sollten bedenken, daß Sie aufgrund der Verfahrenslänge mindestens 6 Monate mit dem Rechtsanwalt verbunden bleiben.

Zusatz: Das Internet ersetzt keine Beratung

Einige Webseiten meinen, daß eine Beratung durch eigene Recherche im Internet ersetzt werden kann. Eine Beratung vor Ort sei nicht notwendig oder überflüssig. Dies ist falsch. Jeder Fall ist anders und eigen. Im Internet werden daher immer nur allgemeine Ratschläge gegeben werden können; auf Ihren Fall persönlich können Sie aber nur mit Ihrem eigenen Rechtsanwalt eingehen. Sie sollten auch darauf achten, daß Sie einen Fachanwalt für Familienrecht kontaktieren. Viele Websiten, die eine schnelle und günstige Onlinescheidung anbieten, werden noch nicht einmal durch einen Fachanwalt betreut.

Was können wir für Sie tun?

Wir bieten Ihnen an, sich in einem Erstberatungsgespräch über unsere Fähigkeiten und Arbeitsweise zu informieren.  Rechtsanwalt Wille ist Fachanwalt für Familienrecht. Wir erklären Ihnen vorher die anfallenden Kosten einer Scheidung. Wir gehen auch auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe ein. Häufig fallen mit der Scheidung noch weitere Fragen an: was ist beispielsweise mit dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, dem gemeinsamen Haus?

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In unserem Podcast beschäftigen wir uns regelmäßig mit aktuellen Fragen zum Familienrecht. Der Podcast ist kostenlos.

Autor: Rechtsanwalt  Klaus Wille

und Fachanwalt für Familienrecht
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