Betriebsratsbeschlüsse und Sitzungen: Wie sollen Betriebsräte ihre Sitzungen oder Beschlüsse fassen, wenn sie nicht mehr persönlich anwesend sein können? Für die Zeit der “Corona”-Krise sollen Sitzungen und Beschlüsse online möglich sein.

Bisherige Rechtslage zu Betriebsratsbeschlüssen

Wie sollen Betriebsräte ihre Sitzungen oder Beschlüsse fassen, wenn sie nicht mehr persönlich anwesend sein können? Für die Zeit der "Corona"-Krise sollen Sitzungen und Beschlüsse online möglich sein.
Betriebsratsbeschlüsse und Sitzungen: persönlich oder online? (Foto: Yuri Arcurs/ Fotolia.com)

Normalerweise können Betriebsräte ihre Sitzungen und Beschlüsse nur mittels persönlicher Anwesenheit durchführen

Ein Beschluss ist nur bei Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder wirksam getroffen. Dabei versteht man diese Regelung, so dass die Mitglieder persönlich anwesend sein müssen.

Gemäß § 30 Satz 4 BetrVG gilt, dass die Sitzungen des Betriebsrates nicht öffentlich sind.

Alte Rechtslage: Online Sitzungen oder Beschlüsse sind nicht möglich

Daher war es nach bisheriger Rechtsprechung anerkannt, dass eine Beschlussfassung des Betriebsrates

  • im Umlaufverfahren
  • schriftlich, fernmündlich, stillschweigen
  • per E-Mail, mittels Internets oder Intranets
  • mittels einer Videokonferenz oder anderer elektronischer Medien (z.B. Whaptsapp, Snapchat, etc.)

nicht möglich ist.

Neue Rechtslage: Ministermitteilung zu online Betriebsratssitzungen und – Beschlüssen

Aufgrund der aktuellen Coronakrise hat nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Ansicht aufgegeben und folgendes ausgeführt:

“Der Normalfall ist, dass die Betriebsratsmitglieder zu einer Sitzung zusammenkommen; die Nutzung von Video- oder Telefonkonferenzen ist nicht explizit im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen. Von einem solchen Normalfall können wir hier jedoch nicht sprechen, denn wir haben es mit einer Ausnahmesituation zu tun. Wir sind daher der Meinung, dass in der aktuellen Lage, wenn beispielsweise die Teilnahme an einer Präsenzsitzung zu Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder führt oder wegen behördlicher Anordnungen nicht möglich ist, auch die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx Meetings oder Skype, zulässig ist. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung.

Die Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, sind nach unserer Auffassung wirksam. Weil es eine handschriftlich unterzeichnete Anwesenheitsliste in solch einem Fall nicht geben kann, sollte die Teilnahme gegenüber dem Betriebsratsvorsit der Nichtöffentlichkeit gewahrt bleiben. Es ist also sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte an der Sitzung nicht teilnehmen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Video- und Telefonkonferenz verantwortungsvoll und vor allem: bleiben Sie gesund!”

Quelle: Ministererklärung vom 20.03.2020
– Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte mit Blick auf Covid-19 –
(https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2020/ministererklaerung-arbeit-der-betriebsraete-unterstuetzen.pdf;jsessionid=42E69FB0517E55AD3843B9ADBF27260C?__blob=publicationFile&v=4)

Fazit für Betriebsratssitzungen und – beschlüssen

Daraus folgt zumindest für die Zeit der Corona-Krise

Es besteht nun die Möglichkeit der Beschlussfassung in Betriebsratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz .

Es besteht nun die Möglichkeit der Beschlussfassung in Betriebsratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz.

Betriebsratssitzungen über Videotelefonie sind daher zulässig.

Unberechtigte Dritte sollten keinen Zugang haben, um den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit zu wahren

Mangels handschriftlicher Teilnahmeliste ist die Teilnahme dem Betriebsratsvorsitzenden in Textform, also per E-Mail zu bestätigen.

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Unabhängig davon, wünsche wir allen: bleiben Sie gesund!

Autor: Rechtsanwalt Klaus Wille
und Fachanwalt für Familienrecht
Dozent für das Arbeits- und
Betriebsverfassungsrecht
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Quellenangaben für die Foto:
momius-Fotolia.de (Tastatur mir Betriebsrat)