Ratgeber
BAG: sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei Vorbeschäftigung
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgründe ist unzulässig, wenn schon einmal ein Arbeitsvertrag geschlossen worden. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bereits 8 Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
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