Umgang in den Sommerferien (Foto: ©-dubova-Fotolia.com)
Umgang in den Sommerferien (Foto: ©-dubova-Fotolia.com)

Umgang in den Sommerferien: Bald sind die Sommerferien oder die Sommerferien haben begonnen. Regeln Sie daher das Umgangsrecht in den Ferien (Ferienumgang).

Denken Sie daran, die Besuchsregelung frühzeitig zu klären. Dies hilft der eigenen Planung und Sie wissen die Kinder Bescheid. Es ist immer wieder unverständlich, warum Eltern den Umgang mit den Kindern kurzfristig regeln. Dann entsteht Hektik und die Eltern wollen trotzdem bestimmte Regelungen erzwingen.

Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche  Regelung zum Ferienumgang. Das Gesetz beschriebt nur, das jedes Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat. Zusätzlich ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet ist (§1684 Abs. 1 BGB).

Die Grenze für den Umgang und damit auch für den Kindesumgang ist das Kindeswohl.

Es hat sich mittlerweile ergeben, dass eine normale Umgangsregelung die hälftige Teilung des Ferienumgangs ist. Diese Regelung ist aber nicht zwingend. Die Ferienzeiten können zwischen den Eltern aufgeteilt werden, wie sie es selbst wünschen.

Gerade bei Kindern, die mit einem Elternteil im Ausland leben, werden die Umgangstage sozusagen in die Ferienzeiten “konzentriert”. Denn in diesen Fällen ist es seltener möglich, dass das Kind jedes zweite Wochenende mit dem anderen Elternteil verbringen kann. Ein Kind kann nicht einfach mal am Wochenende z.B. aus den USA nach Deutschland reisen.

Zum Umgang gehören auch Übernachtungen. Übernachtungen des Kindes beim anderen Elternteil entsprechen dem Kindeswohl. Denn sie tragen dazu bei, dass das Kind die Beziehung zum umgangsberechtigten Elternteil festigt. Dabei gibt es keine generelle Altersgrenze für Übernachtungen. Natürlich sollten die Eltern darauf achten, wie das Kind auch Übernachtungen reagiert.

Es ist auf der anderen Seite immer wieder überraschend, dass es Elternteile gibt, die keinen oder wenig Ferienumgang mit den Kindern haben wollen. Für die Kinder sind die Ferien immer eine Möglichkeit, um Zeit mit den Eltern zu verbringen.

Alles weitere zu dem Umgang in den Sommerferien finden Sie hier:

Bundesland
Sommerferien
Baden-Württemberg29.07.- 10.09.2019
Bayern29.07.- 09.09.2019
Berlin20.06. - 02.08.2019
Brandenburg20.06. - 03.08.2019
Bremen04.07-. 14.08.2019
Hamburg27.06. - 07.08.2019
Hessen01.07. - 09.08.2019
Mecklenburg-Vorpommern01.07. - 10.08.2019
Niedersachen04.07. - 14.08.2019
Nordrhein-Westfalen15.07. - 27.08.2019
Rheinland-Pfalz01.07. - 09.08.2019
Saarland01.07. - 09.08.2019
Sachsen08.07. - 16.08.2019
Sachsen-Anhalt04.07. - 14.08.2019
Schleswig-Holstein01.07. - 10.08.2019
Thüringen08.07. - 17.08.2019

Autor: Rechtsanwalt  Klaus Wille

und Fachanwalt für Familienrecht
Waidmarkt 11 – 50677 Köln
Tel.: 0221/20475318

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