Am 15.03.2017 war Rechtsanwalt Klaus Wille als Experte zum Thema “Umgang und Umgangsverweigerung” in der Sendung “SternTV” (RTL).
Umgangsverweigerungen kommen immer wieder vor: der Elternteil, der das Kind betreut, verweigert dem Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil. Die Gründe sind unterschiedlich.
Fachanwalt für Familienrecht Wille wurde am 15.03.2017 in die Sendung “SternTV” eingeladen. In dieser Sendung sprach er über die Gründe einer möglichen Umgangsverweigerung. Darüber hinaus gab Rechtsanwalt Wille Ratschläge, was in den Fällen einer Umgangsverweigerung zu tun ist. Im Falle der Umgangsverweigerung hängen die Rechte davon ab, ob bereits eine gerichtliche Entscheidung oder ein gerichtlicher Vergleich besteht oder nicht. Wenn kein anderes Mittel zu einem Umgang führt, so kann das Familiengericht sogar das Sorgerecht auf den Umgangsberechtigten übertragen. In der Praxis kommt dies selten vor.
Mehr zum Thema Umgangsrecht und Umgangsverweigerung finden Sie
und
Autor: Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Breite Straße 147-151 50667 Köln Tel.: 0221/ 272 47 45 Fachanwalt für Familienrecht – www.anwalt-wille.de anwalt@anwalt-wille.de Facebook: https://www.facebook.com/RechtsanwaelteWille Twitter: https://twitter.com/AnwaltWille