Ratgeber
AG Bad-Hersfeld: Pflicht zur Löschung von “Whats App” auf dem Handy einer Jugendlichen, wenn Kindeswohl gefährdet
Für die Eltern besteht eine Pflicht zur Löschung von “Whats App” auf dem Handy einer Jugendlichen, wenn durch die Nutzung das Kindeswohl gefährdet ist.
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