LAG Hamm: keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen ohne Mitbestimmung durch den Betriebsrat
Wenn eine befristete Betriebsvereinbarung über Mehrarbeit nicht mehr gilt, dann gilt die gesetzliche Regelung und der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden