Ratgeber
LAG Sachsen-Anhalt: keine Kündigung wegen verspäteter Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Verletzt ein Arbeitnehmer die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kann der Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden. In der Regel ist vor einer solchen Kündigung eine Abmahnung notwendig.
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