Ratgeber Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Alle Artikel im März 2015

BGH: Abänderungsverzicht bei Vorliegen eines Scheidungsfolgenvergleich

Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich auf das Recht der Abänderung eines Vergleichs ausdrücklich verzichtet, so kann sich der Unterhaltsverpflichtete nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch spätere Änderung der Rechtslage berufen. Der Vergleich bleibt weiterhin unanfechtbar.

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ArbG Mainz: Auch im Fussballsport muss ein Sachgrund für die Befristung von Verträgen vorliegen

Ein Vertrag mit einem Fussballprofi kann befristet werden. Wurde der Arbeitsvertrag bereits einmal befristet, so muss für die weitere Befristung ein Sachgrund vorliegen.

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