OLG Köln: Fahrtkosten, ausbildungsbedingter Mehrbedarf und Volljährigenunterhalt
Die Fahrtkosten eines in der Ausbildung befindlichen Kindes können neben der 90,00€ Pauschale (Ausbildungsbedingter Mehrbedarf) berücksichtigt werden.
[mehr]Die Fahrtkosten eines in der Ausbildung befindlichen Kindes können neben der 90,00€ Pauschale (Ausbildungsbedingter Mehrbedarf) berücksichtigt werden.
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