Ratgeber
Kammergericht Berlin: Eine lange Trennungszeit führt nicht zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Eine lange Trennungszeit der Parteien von 13 Jahren bedeutet nicht, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Dies geht auch dann nicht, wenn die Eheleute mittlerweile wirtschaftlich unabhängig voneinander sind.
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