Ratgeber
OLG Oldenburg: Kein Elternunterhalt bei aufgebrauchter und fehlender Altersvorsorge
Hätten Rente, Pflegegeld, Zahlungen aus einer privaten Altersvorsorge ausgereicht um den Bedarf eines Elternteils zu decken, liegen diese Beträge aber jetzt aufgrund Verschuldens nicht mehr vor, so muss der Unterhaltspflichtige nicht haften.
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