Zusätzlich setzt sich der Beitrag damit auseinander, ob Unterhalt für ein Jahr rückwirkend ab Feststellung der Vaterschaft zugesprochen werden kann wenn die Aufforderung zur Unterhaltszahlung erst einige Monate nach der Geburt erfolgte.
Das OLG hatte diese Fragen bejaht. (OLG Köln vom 17.04.2012, 4 UF 277/11).
Mehr über den "Infobrief Unterhaltsrecht" des Deutschen Anwaltverlages können Sie hier nachlesen:
http://www.anwaltverlag.de/Infobrief-Unterhaltsrecht
Beitrag von Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille in “Infobrief Unterhaltsrecht 9/2012” des Deutschen Anwaltverlages zur Befristung des Unterhalts

Beitrag von Fachanwalt für Familienrecht Wille