Ratgeber
BGH: Auslandsverwendungszuschlag für Berufssoldaten in Afghanistan und Unterhalt
Den Auslandsverwendungszuschlag, den ein in Afghanistan eingesetzter Berufssoldat bezieht ist nur unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls im unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen zu berücksichtigen. Der Zuschlag wird aber in der Regel nicht in voller Höhe berücksichtigt
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