Ratgeber
OLG Saarbrücken: Ausgefallene Umgangstermine müssen nachgeholt werden
In einer Umgangsregelung kann aufgenommen werden, dass ausgefallene Umgangstermine nachgeholt werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn in der Vergangenheit Umgangstermine ausgefallen sind und die Eltern sich über die Nachholung gestritten haben.
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