Ratgeber
OLG Brandenburg: Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge von Amts wegen gem. §§ 1666, 1666a BGB
Wenn das Amtsgericht einen Antrag auf Entziehung des Sorgerechts von Amts wegen einleitet, ist diese abzuweisen, wenn von dem Kindesvater keinerlei Gefahr ausgeht.
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