Ratgeber
EGMR: Ehe schützt vor Anfechtung – Verbot der Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter
Es verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wenn Klagen zur Anfechtung von leiblichen Vätern abgewiesen worden sind, weil ein rechtlicher Vater bereits existiert und dieser rechtliche Vater mit der Kindesmutter zusammenlebt.
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