AG Köln: Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs, wenn die eigene Enkelin die Wohnung bewohnt
Bewohnt eine Enkelin eine Wohnung so kann ihr bzw. ihrem Vater wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
[mehr]Ausgleichszahlungen für den Versorgungsausgleich stellen Werbungskosten dar und können bei der Versteuerung der Altersvorsorge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu berücksichtigt werden.
[mehr]Bewohnt eine Enkelin eine Wohnung so kann ihr bzw. ihrem Vater wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
[mehr]Die Frist für die behördliche Vaterschaftsanfechtung durch die Behörde ist binnen eines Jahres möglich, außer zwischen dem Kind und dem Vater besteht eine sozial-familiäre Beziehung.
[mehr]Die wiederholte Angabe der Parkplatzsuche als “Arbeitszeit“ stellt einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar und berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung.
[mehr]Interview mit Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille zum Thema “Ehevertrag” mit www.derwesten.de
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