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BGH: Umgangsvereitelung und Sorgerechtsentzug

Trotz Umgangsvereitelung und massiver Beeinflussung des Kindes durch die Mutter gegen den Vater darf der Mutter nur in Ausnahmefällen das Sorgerecht entzogen werden. Vor Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Umgangsvereitelung ist eine Umgangspflegschaft einzurichten. Davon kann nur bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit abgesehen werden.

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