BAG: Dürfen Schwerbehinderte auf Frage des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung lügen?

Beantwortet ein Arbeitnehmer bei der Einstellung eine gestellte Frage, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Täuschung muss dann zusätzlich für den Abschluss des Arbeitsvertrag ursächlich sein.

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