LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber darf auf dienstliche Emails zugreifen
Ein Arbeitgeber darf auf den Emailaccount der Angestellten zugreifen, wenn dieser wegen Krankheit oder Urlaubs abwesend ist.
[mehr]Ein Arbeitgeber darf auf den Emailaccount der Angestellten zugreifen, wenn dieser wegen Krankheit oder Urlaubs abwesend ist.
[mehr]Das Zusammenleben mit einem volljährigem eigenem Kind kann unter dem Gesichtspunkt ersparter Wohn- und Haushaltskosten die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten mindern. weil die Synergieeffekte des gemeinschaftlichen Wirtschaftens bei einer häuslichen Gemeinschaft eines Elternteils mit einem volljährigen Kind in gleicher Weise eintreten wie bei einer Wohngemeinschaft mit einem Lebenspartner
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