Ratgeber
ArbG Düsseldorf: Heimlich aufgenommene Videos dürfen nicht im Gerichtsverfahren verwertet werden
Videoaufzeichnungen, die der Arbeitgeber heimlich von seinen Arbeitnehmern angefertigt hat, dürfen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht in einem Gerichtsverfahren verwertet werden.
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