Ratgeber
OLG Frankfurt: Vertrag mit Hochzeitsausrichter nichtig wegen „Schwarz“-Vergütung
Vereinbaren die Parteien, das ein Teil der Vergütung für die Hochzeitsfeier ohne Rechnung vergütet wird, so ist der gesamte Vertrag nichtig.
[mehr]Vereinbaren die Parteien, das ein Teil der Vergütung für die Hochzeitsfeier ohne Rechnung vergütet wird, so ist der gesamte Vertrag nichtig.
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