Ratgeber
OLG Frankfurt: verfestigte Lebensgemeinschaft benötigt keine Mindestdauer- Unterhalt entfält mit Zusammenleben
Ein geschiedener Ehegatten verliert seinen Unterhaltsanspruch, wenn er in einer neuen gefestigten Beziehung lebt. Dazu ist es nicht notwendig eine bestimmte Zeitdauer für die Beziehung abzuwarten, sondern es hängt von den Einzelumständen ab.
So kann auch bereits nach weniger als 1 1/2 Jahren eine verfestigte Beziehung entstanden sein.