Alle Artikel im Mai 2011
AG Bonn: Was die Mutter nicht kann, kann das eigene Kind
Ein Kind hat einen Anspruch auf Auskunft über die Anschrift des Inhabers einer Handynummer, um die Vaterschaft zu klären.
[mehr]Ein Kind hat einen Anspruch auf Auskunft über die Anschrift des Inhabers einer Handynummer, um die Vaterschaft zu klären.
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