Ratgeber
OLG Saarbrücken: Auskunftsanspruch des Scheinvater auf Nennung des biologischen Vaters
Scheinväter sind nicht zu beneiden. Zuerst müssen sie schmerzhaft erfahren, daß ein Kind nicht von ihnen ist. Wenn sie dann auch schon jahrelang das Kind unterstützt und – nach einer Trennung – sogar Unterhalt gezahlt haben, wollen einige Scheinväter wenigstens diese Zahlungen zurückerhalten
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