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OLG Köln: Sorgerecht bei Auswanderung des kinderbetreuenden Elternteils

Warum der betreuenden Elternteils auswandern will, soll nicht durch das Familiengericht überprüft werden. Es müsse eine Gesamtabwägung vorgenommen werden. Darin muß geklärt werden, ob die Auswanderung mit dem betreuenden Elternteil oder der Verbleib des Kindes beim im Inland verbleibenden Elternteil die bessere Lösung sei. Eine Einschränkung des Umgangsrecht müsse hingenommen werden.

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