Ratgeber
Unterhaltsanspruch für nichtverheirate Partner (§1615 l BGB)
Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden immer häufiger. Aus diesen Beziehungen entstehen immer häufiger Kinder. Dann erhalten die Kinder, die Mutter und ggf. der betreuende Vater Unterhalt.
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