Ratgeber
OLG Köln: Keine Auskunftspflicht bei konkreter Berechnung des Unterhalts
Bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Unterhaltsschuldners ist der Unterhaltsbedarf konkret darzulegen. Es entfällt der Auskunftsanspruch, wenn der Unterhaltspflichtige erklärt, dass er für den konkreten Bedarf leistungsfähig ist.
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