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LAG Mainz: Keine Kündigung wegen Privatnutzung des Internets

Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der privaten Nutzung des Internets während der Arbeitszeit kann auch dann unwirksam sein, wenn der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen.

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