Ratgeber
BGH: Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleiches obwohl Berechnungsgrundlage fehlt möglich
Wurde in einem Unterhaltshaltsvergleich pauschal ein Betrag vereinbart und keine Geschäftsgrundlage festgelegt, kann der Vergleich trotzdem wegen geänderte Verhältnisse seit Vertragsschluß oder wegen Gesetzesänderung oder der Rechtssprechung des BGH abgeändert.
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