Ratgeber
OLG Thüringen: Kinder können nur von Großeltern Unterhalt fordern, wenn Vaterschaft und Leistungsunfähigkeit der Eltern feststeht
Daher muß das Kind, daß die Großeltern auf Kindesunterhalt in Anspruch nimmt, beweisen, daß die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Die Geburtsurkunde als Nachweis reicht nicht aus.
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