OLG Schleswig-Holstein: Trotz Arbeitslosigkeit muß Unterhalt gezahlt
Dem Empfänger von Leistungen nach SGB II werden “fiktive Einkünfte” angerechnet, wenn er im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend seine mangelnde Leistungsfähigkeit darlegt.
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